
Pflegeberatung

Pflegeberatung nach § 37 SGB XI und § 45 SGB XI
Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen, müssen bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich,
bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich einen Beratungsbesuch in Anspruch nehmen.
Bei Pflegegrad 1 und Nutzung eines Pflegedienstes, können halbjährlich Beratungsbesuche genutzt werden.
- Individuelle häusliche Schulungen zu Pflegeproblemen und -situationen.
- Leistungen der Pflegeversicherung. Übersicht: wie setze ich was ein? Wie beantrage ich?
- Entlastungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige
- Vor- und Nachbereitung MDK-Gutachten (beantragen/höherstufen)
- Beratung zur Höherstufung
- Beratung zu Widersprüchen
- Beratung zur Verhinderungspflege
- Beratung zu Wohnumfeld verbessernden Maßnahmen
Informationen, ein Gespräch, einen Vortrag oder einen Besuch rund um die Pflegeberatung
können Sie über die Emailadresse jstein@lebenimostkreis.info
oder per Telefonat unter 0179-2931806 anfordern.
Weiterführende Infos auch unter: www.lebenimostkreis.com