Pflegeberatung

Pflegeberatung nach § 37 SGB XI und § 45 SGB XI

Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen, müssen bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich,
bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich einen Beratungsbesuch in Anspruch nehmen.
Bei Pflegegrad 1 und Nutzung eines Pflegedienstes, können halbjährlich Beratungsbesuche genutzt werden.

- Individuelle häusliche Schulungen zu Pflegeproblemen und -situationen.

- Leistungen der Pflegeversicherung. Übersicht: wie setze ich was ein? Wie beantrage ich?

- Entlastungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige

- Vor- und Nachbereitung MDK-Gutachten (beantragen/höherstufen)

- Beratung zur Höherstufung

- Beratung zu Widersprüchen

- Beratung zur Verhinderungspflege

- Beratung zu Wohnumfeld verbessernden Maßnahmen

Informationen, ein Gespräch, einen Vortrag oder einen Besuch rund um die Pflegeberatung
können Sie über die Emailadresse  jstein@lebenimostkreis.info
oder per Telefonat unter 0179-2931806 anfordern.
Weiterführende Infos auch unter: www.lebenimostkreis.com